GEERKENS & FROMMEN
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Drususallee 84
41460 Neuss
Tel.: 02131 / 277 123 und 277 119
Fax: 02131/ 276989
Rechtsanwälte
GEERKENS &
FROMMEN
Herzlich Willkommen
Die Kanzlei wurde 1992 in Neuss gegründet und wird seit 1998 von der Rechtsanwältin Helga Geerkens und dem Rechtsanwalt Ralf Frommen in Bürogemeinschaft geführt. Wir verstehen uns als Berater von Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Unsere Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie in einer außergerichtlichen Angelegenheit berät oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertritt?
Dann sind Sie bei uns richtig! Als leistungsfähige und moderne Rechtsanwaltskanzlei beraten wir Sie kompetent und vertreten Sie engagiert unter Beachtung Ihrer persönlichen Ansprüche, Ziele und Bedürfnisse. Ihre individuelle Betreuung steht dabei stets an erster Stelle!
Auch sind wir für Sie gut zu erreichen: Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig in der Innenstadt von Neuss direkt am Stadtgarten.
Auf diesen Seiten stellen wir uns Ihnen vor, stellen unsere Schwerpunkte dar und wie Sie uns und damit Ihr Rechterreichen können.
Ihr Recht befindet sich bei uns in professionellen Händen!
Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Zugewinn, Hausrat und Eheverträge
Erbrecht: Testament, Erb- und Übergabeverträge, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Verkehrsrecht: Schadensabwicklung nach Unfall, Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, Führerscheinsachen
Arbeitsrecht: Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Zeugnis, Urlaub und Arbeitszeit
Mietrecht: Mietverträge, Kündigung, Mietminderung, Schönheitsreparaturen und Nebenkostenabrechnung
Ihr Recht
Was können wir für Sie tun?
Wir verstehen uns als Berater von Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerksbetrieben, Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Im Rahmen eines Dauerberatungsmandats ersetzen wir Ihnen eine eigene Rechtsabteilung.
Die individuelle Betreuung unserer Mandanten steht dabei an erster Stelle. Bevor wir nach außen hin Ihre Interessen vertreten, werden wir die jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern und mit Ihnen zusammen den Umfang unserer Dienstleistungen bestimmen. Wir sind für Sie da!
Unter anderem werden wir
• Sie individuell auf den Einzelfall abgestimmt beraten •
• Ihnen bei der Formulierung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen helfen, •
• Ihr Testament formulieren •
• Sie gegenüber Dritten vertreten, •
• Sie vor allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden vertreten, •
• Prozesse vermeiden oder führen und •
• Ihre Strafverteidigung übernehmen. •
Wir sind Ihre unabhängigen Interessenvertreter und Berater. Wir schützen Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Wir halten für Sie eine zeitgemäße EDV und Telefonanlage {ADSL-Anschluss), eine gut ausgestattete Fachbibliothek und Zugriff auf umfangreiche juristische Datenbanken via Internet bereit.
Anwalt? Wer soll das bezahlen ...
Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Der Anwalt hat sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten. Bei unserer Beauftragung wird der Wert des Streitgegenstandes (Streitwert) bestimmt und dann anhand einer Tabelle in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren ermittelt. Kosten können so meist frühzeitig abgeschätzt werden, fragen Sie uns bereits zu Beginn der Beratung danach.
Eine Erstberatung darf im Übrigen gesetzlich max. 190,00 € + MwSt. kosten. Oft liegt die Gebühr jedoch darunter.
Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe haben. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Wir wissen:
Nur wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind, werden Sie uns auch wieder um Rat fragen!
Rechtsgebiete
Im Rahmen ihrer umfassenden Beratungstätigkeit in fast allen Lebensbereichen bearbeiten beide Rechtsanwälte auch andere Rechtsgebiete.
Erbrecht
Jeder Mensch ist, so sagt man, zwingend potentieller Erblasser; zwingend weil jedermann sterben muss, potentiell, weil ungewiss ist, ob er bei seinem Tod Vermögen hinterlässt.
Das Erbrecht, das als objektiveres Recht die Rechtsverhältnisse des Vermögens eines Verstorbenen regelt, ist somit für jeden Menschen eine ebenso aktuelle wie latente Materie:
Wer Vermögen hat oder haben will oder zumindest damit rechnet, es bei seinem Ableben zu haben, ist mit der Frage konfrontiert, wer dieses Vermögen – den Nachlass – spätestens bei seinem Ableben erhalten soll.
Die Beschäftigung mit diesem Thema führt jedoch zu der Erkenntnis, dass man oft auf die Mittel des Erbrechtes verzichten kann, ja sogar sollte und besser mit anderen Mitteln das Schicksal seines Vermögens vor dem Tode regelt.
Erbrecht sollte immer nur den Ernstfall nach dem Tod regeln, Vermögen sollte schon zu Lebzeiten übertragen werden, da so das Vermögen zum größten Teil, oft auch komplett erhalten werden kann. Dabei spielen sowohl steuerrechtliche aber auch insbesondere sozialrechtliche Regelungen neben dem Erbrecht eine erhebliche Rolle.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine umfangreiche, rechtsgebietsübergreifende Beratung, diese umfasst u.a.:
Vorweggenommene Vermögensübertragung, z.B. Übertragung einer Immobilie
Erbrechtliche Gestaltung
Vermögensauseinandersetzung -
Testament
Pflichtteil
Erbauseinandersetzung
Testamentsvollstreckung
Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da!
Familienrecht
Hinweise für die einvernehmliche Scheidung.
Eine Scheidung ist immer eine traurige Angelegenheit und nicht selten mit viel Aufregung und Streit verbunden. Wie sich unnötiger Stress und Ärger bei der Ehescheidung vermeiden lassen möchten wir Ihnen hier näher bringen:
1) Versuchen Sie sich mit ihrem Partner auf eine einverständliche Scheidung zu verständigen. Grund: Bei einer einverständlichen Scheidung müssen Sie nur ein Jahr getrennt leben, ansonsten drei Jahre, bevor Sie geschieden werden und: eine einvernehmliche Scheidung spart Gerichts-
und Anwaltskosten.
2) Klären Sie frühzeitig außergerichtlich und einvernehmlich mit Ihrem Partner die Folgen der Ehescheidung. Darunter fallen u. a. Versorgungs- und Vermögensausgleich. Auch dies hilft Kosten und auch Nerven zu sparen.
3) Verschaffen Sie sich über Ihre eigene und gemeinsame Finanz- und Vermögenssituation sowie die Ihres Partners einen Überblick. Fertigen Sie eine Vermögensaufstellung an, die u. a. Höhe der Einkünfte, Bankguthaben, gemeinsame Konten, Immobilienbesitz, Lebensversicherung, aber auch Kredite und Schulden umfasst. Anhand einer solchen Liste kann später der Vermögensausgleich leichter berechnet und durchgeführt werden.
4) Im Ehescheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, das heißt, es muss ein Anwalt vor Gericht beteiligt sein.
5) Vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin mit uns. Wir klären Ihre weiteren Fragen, und die werden Sie sicherlich haben.
Wir sind für Sie da!
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Mietrecht
In Deutschland ist ein Mietvertrag eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: „Mietzins“, für die vermietende Partei: „Mietforderung“) besteht.
Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) (der Begriff Bauherr stammt aus dem öffentlichen Baurecht) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht).
Kanzleiteam
Helga Geerkens
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Geerkens ist seit 1992 als Rechtsanwältin tätig. Zunächst war die Kanzlei in Neuss auf der Brandgasse, später dann erfolgte der Umzug auf die Drususallee.
Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, des Deutschen Anwaltsvereines, des Düsseldorfer und Neusser Anwaltsvereines, der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltsvereines und der Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten.
Frau Rechtsanwältin Geerkens ist bei allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten, sowie Familien-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich des privaten Baurechts, des Ausländerrechts, des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts und des Mietrechts.
Ralf Frommen
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Frommen ist seit 1996 in der Kanzlei tätig. Von 1996 bis 1998 als Rechtsreferendar bei dem Landgericht Mönchengladbach in Nebentätigkeit, seit 1998 dann als Rechtsanwalt. Auch er ist bei allen allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten, sowie Familien-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereines, der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, in den Anwaltsvereinen Düsseldorf und Neuss sowie in der Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten.
Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.
Axel Krause
Rechtsanwalt
Diplom-Finanzwirt (Zoll)
Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt (Zoll) Axel Krause ist seit 2017 Mitglied der Bürogemeinschaft.
Nach seiner Ausbildung zum Zollinspektor und Diplom-Finanzwirt (Zoll) bei der Oberfinanzdirektion Hamburg absolvierte er sein Jurastudium in Hamburg. Neben seinem Studium und Referendariat war Rechtsanwalt Krause für eine Big-Four Beratungsgesellschaft in Deutschland und den USA tätig. Nach dem Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf von 1996 bis 1998 war Rechtsanwalt Krause weiterhin bis 2003 und zuletzt als Manager und Prokurist (indirect Tax) bei einer Big-Four Beratungsgesellschaft angestellt. Danach war Rechtsanwalt Krause bis 2013 als Head of Global Trade & VAT bei einem Dax 30 Unternehmen in leitender (globaler) Funktion beschäftigt und danach bis 2017 bei einer großen und im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht führenden deutschen Anwaltskanzlei tätig.
Rechtsanwalt Krause ist bei allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten, sowie Familien-, Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
Er ist Vorsitzender des Praktiker-Arbeitskreises Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der IHK zu Düsseldorf, Mitglied im Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zölle e.V. (EFA) sowie Mitglied der Außenwirtschaftsrunde e.V. Regelmäßig veröffentlicht Rechtsanwalt Krause Fachartikel und tritt als Vortragender zu zollrechtlichen- und außenwirtschaftsrechtlichen Themen und deren Organisation auf. Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link: Artikel und Veranstaltungen
Seine Schwerpunkte liegen im europäischen und internationalen Zollrecht, im Außenwirtschaftsrecht, im deutschen und europäischen Exportkontrollrecht sowie dem US (Re-) Exportkontrollrecht. Rechtsanwalt Krause berät quer über alle Branchen im In- und Ausland Unternehmen aller Größenordnungen sowie auch Einzelpersonen.
Christa Schmidt
Sekretariat
Im Sekretariat betreut Sie Frau Christa Schmidt. Die gelernte kaufmännische Angestellte ist seit 1993 für die Verwaltung der Kanzlei zuständig.
Recht Aktuell
Hier informieren wir Sie über Rechtstipps, aktuelle Rechtssprechungen und neue Gesetze.
Bürozeiten
Montags bis freitags von
8.30 bis 12.30 Uhr
und von
14.00 bis 18.00 Uhr,
außer Mittwochnachmittag
Termine nach Vereinbarung
Kontaktformular
Wir freuen uns sehr, dass Sie uns kontaktieren möchten. Sie können uns per Post, Telefon, Fax erreichen oder uns einfach an dieser Stelle schreiben. Wir werden uns in jedem Fall so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Für Ihre direkte Frage füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
- Anfahrt -
Die Kanzlei finden Sie in der Neusser Innenstadt zwischen dem neuen Kreisverkehr Hamtorplatz am (ehemaligen Rheinischen Landestheater) und dem Stadtgarten auf der Drususallee nahe dem Amtsgericht.
Vor dem Kanzleigebäude befinden sich zahlreiche Parkplätze
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit der Linie U75 und 709 der Düsseldorfer Rheinbahn, Haltestelle Glockhammer oder mit den Bussen der Neusser Stadtwerke, Haltestelle Hamtor.
Impressum
Pflichtangaben gemäß § 5 TMG
Rechtsanwälte Geerkens & Frommen
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Drususallee 84
41460 Neuss
Tel. 02131 – 277 119 (RA Geerkens)
Tel. 02131 – 277 123 (RA Frommen)
Fax: 02131 276 989
E-Mail (hier klicken)
Die Rechtsanwälte Geerkens und Frommen sind in Bürogemeinschaft tätig. Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes zur Berufsausbildung in gemeinsamen Büroräumen. Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Rechtsanwältin Geerkens
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG): USt-IdNr. DE 120714913
Berufshaftpflichtversicherung
HDI – Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Neumarkt15, 66117 Saarbrücken
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für Kanzleien und Büros, in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
Rechtsanwalt Frommen
Berufshaftpflichtversicherung
Generali Versicherung AG, Adenauerring 7-9, 81737 München, vertreten durch die AFB GmbH, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und in den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
Berufliche Regelungen
Es gelten die folgenden beruflichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAGO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf(gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. §73 Abs. 5 BRAGO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: Schlichtungsstelle@brak.de.
verantwortlich gem. §55 Abs. 2 RfStV
RA Ralf Frommen
Drususallee 84
41460 Neuss
Tel. 02131 -277 119
Fax: 02131 – 276 989
E-Mail (hier klicken)